Rechtliches- was ist erlaubt und was nicht!
Hier möchten wir ein paar Fragen vorab beantworten zu Verlinkung von Webseiten.
Sind diese ohne Erlaubnis der verlinkten Webseitenbetreiber erlaubt? Ja oder Nein
Leider gibt es einige Leute die plötzlich nicht gut finden das Sie verlinkt werden. Wobei das Internet aus Verlinkung besteht. Hier hat der BGH (Bundes Gerichtshof) und der EuGH (Europäischer Gerichtshof) eindeutige Urteile gesprochen.
Wir haben uns daher von unseren Rechtsanwalt einige Urteile mal heraus suchen lassen und hier zum nachlesen veröffentlicht.
Wir möchten wohl noch drauf hinweisen das die folgenden fünf Links nur ein Bruchteil von Urteilen sind, die alle das gleiche aussagen.
Verlinken zu Öffentlichen Webseiten bedarf keiner Erlaubnis des Betreibers der Verlinkten Webseite und verletzt auch kein Urheberrecht.
1.) Verlinkung auf eine andere hompage ist auch ohne Zustimmung des Betreiber der verlinkten Seite erlaubt!
2.) OLG Celle: Verlinkung auch gegen den Willen des Webseiten-Betreibers erlaubt
5.) EuGH: Es darf verlinkt werden
Wir hoffen damit einige unmissverständliche Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
WSZV Team